Pflichtprüfung

Die genossenschaftlichen Pflichtprüfungen finden je nach Größe der Genossenschaft im jährlichen oder zweijährlichen Turnus statt.

Jede Genossenschaft muss aufgrund gesetzlicher Vorgaben Mitglied
eines genossenschaftlichen Prüfungsverbandes sein. Diesen Verband kann sie sich frei wählen.

Wir haben das Prüfungsrecht für ganz Deutschland.

Vor allem bei neuen Genossenschaften betonen wir den Betreuungsaspekt unserer Tätigkeit durch umfangreiche Unterstützung in der Gründungsphase. Dabei arbeiten wir seit langem mit dem Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V., Hamburg, zusammen.

Auch zwischen den Prüfungen stehen wir unseren Genossenschaften mit Rat und Tat zur Seite.